• Hausordnung der KreativitätsGrundschule Berlin-Treptow 09P16

    • Diese Hausordnung soll dazu beitragen, dass rücksichts- und vertrauensvolle Miteinander am Standort Treptow zu fördern.

      Sie regelt das Verhalten in den Gebäuden und auf dem Grundstück, um ein ergebnisreiches und störungsfreies Lernen und Arbeiten zu ermöglichen. Die Hausordnung gilt für alle Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Schülerinnen und Schüler am Standort sowie für die Erziehungsberechtigten und Gäste.
       

      Die Hausordnung gilt auch bei der Nutzung von Räumlichkeiten oder Teilen des Schulgeländes für außerschulische Veranstaltungen.

      Hausrecht

      Die Schulleitung hat das Hausrecht. Schulfremde, auch Beschäftigte beauftragter Dienstleistungs- und Lieferunternehmen, haben sich umgehend nach Betreten des Schulgeländes im Schulbüro anzumelden.

      Störungen des Schulbetriebs – insbesondere durch Verschmutzungen, Lärmbelästigungen, Sachbeschädigungen, Bedrohungen, Beleidigungen, Gewalthandlungen – werden mit einem Hausverbot gegen die Verursachenden sowie geeigneten rechtlichen Maßnahmen geahndet. Gegebenenfalls erstattet die Schulleitung eine Strafanzeige.

       

      Umsicht und Verantwortung

      Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Schülerinnen und Schüler sind für den sorgfältigen Umgang mit den Räumlichkeiten sowie den Einbauten und Ausstattungsgegenständen verantwortlich.

      Beschädigungen sind den aufsichtführenden Fachkräften umgehend mitzuteilen. Für vorsätzliche oder rücksichtslose Beschädigungen und Verschmutzungen werden die Erziehungsberechtigten der verursachenden Schülerinnen und Schüler haftbar gemacht.

      Die Leitungs- und Fachkräfte sind sich der Verantwortung für den Bildungs- und Erziehungsauftrag sowie der aufgewendeten öffentlichen Mittel bewusst und vermitteln dies im Alltag entsprechend.

       

      Schulbesuch und Schulversäumnis

      Schülerinnen und Schüler müssen pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Sie müssen morgens spätestens um 07.45 Uhr in den Klassenräumen sein. Ab 07.55 Uhr halten sich keine Eltern mehr in oder vor den Klassenräumen auf.

      Bei Krankheit oder sonstigen Verhinderungen haben die Erziehungsberechtigten am ersten Fehltag bis spätestens 07.45 Uhr das Schulbüro unter (030) 2 25 02 77 33 zu benachrichtigen. Weiterhin wird zeitnah eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten benötigt, diese geht dem

      Klassenlehrer zu. Bei Krankheiten, die länger als drei Tage dauern, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Kranke Kinder können in der Einrichtung nicht betreut werden.

      Der Schwimmunterricht ist Bestandteil des Unterrichts und für alle Schülerinnen und Schüler der 3. Klasse verpflichtend. Bei Erkrankungen (die nur das Schwimmen untersagen) werden die Kinder bis Schulschluss betreut.

      Eine Sportbefreiung muss von den Eltern schriftlich begründet werden und ist dem (der) Sportlehrer(in) unverzüglich auszuhändigen. Ein ärztliches Attest ist nach einer Woche beizufügen. Das befreite Kind ist im Sportunterricht anwesend.

      Eine Beurlaubung vom Unterrichtsbesuch kann durch den (die) Klassenlehrer(in) auf begründeten Antrag der Eltern bis zu drei Tagen im Schuljahr erfolgen. Eine längere, begründete Beurlaubung muss bei der Schulleitung schriftlich erfolgen. Beurlaubungen vor oder im direkten Anschluss an Ferien sind grundsätzlich nicht erlaubt.

      Die Rechtsvorschriften des Landes Berlin für die Schulpflicht sowie die Durchführung der ergänzenden Förderung und Betreuung in der jeweils geltenden Fassung werden umgesetzt.

      Die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) erfolgt im zeitlichen Rahmen des bescheinigten Betreuungsbedarfs. Für die Verfahrensweise bei verspäteter oder unterbleibender Abholung von Kindern aus der Nachmittagsbetreuung gilt in den Einrichtungen der Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH eine einheitliche Richtlinie.

      Weitere Einzelheiten sind in den Verträgen der Erziehungsberechtigten mit dem Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH geregelt.

       

      Selbstverwaltung

      Die Zusammenarbeit der Leitungs- und Fachkräfte mit den gewählten Elternvertretungen ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit.

      Für die Arbeit der Schulkonferenz gilt eine gesonderte Geschäftsordnung.

       

      Tagesablauf, Aufsichtspflicht, Pausenzeiten

      Unterricht und Betreuung im Ganztagsbetrieb ist in den jährlich erstellten Stundenplänen geregelt.

      Die Aufsichtspflicht beginnt für die diensthabenden Fachkräfte erst, wenn die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände betreten haben, und endet, wenn die Schülerinnen und Schüler sich abgemeldet und das Gelände verlassen haben.

      Pausengelände sind der Vorder- und Hinterhof. Bei starkem Regen bleiben die Schülerinnen und Schülern in den Klassenräumen. Die Rechtsvorschriften des Landes Berlin für die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht werden umgesetzt.

      Zum Ende der Hofpause gehen alle Schülerinnen und Schüler in ihre Klassen. Drängeln, Rennen und Toben sind im Schulgebäude zu unterlassen. Bei schlechtem Wetter kann die Schulleitung entscheiden, dass die Pause in den Klassenräumen verbracht wird. Die Fachlehrer, die in der zweiten Stunde in einer Klasse unterrichtet haben, übernehmen dann in der Klasse die Aufsicht.

       

      Klassenfahrten und Unterrichtsgänge

      Für Klassenfahrten und Unterrichtsgänge gilt in den Schulen des Kreativitätsschulzentrums Berlin gGmbH eine einheitliche Richtlinie.

       

      Verkehrsflächen und Brandschutz

      Schülerinnen und Schülern ist während der Unterrichts- und Betreuungszeit das Verlassen des Schulgeländes ohne Aufsicht nicht gestattet. Das Klettern auf Bäumen, Mauern, Zäunen, Toren und Treppengeländern ist untersagt. Das Klettern auf dem Kletterbaum ist erst erlaubt, wenn dieser offiziell freigegeben wurde.

      Das Abstellen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art ist auf dem Schulgelände verboten. Fahrräder sind auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen im Schulhof abzustellen. Im Winter werden die Schlitten o.ä. neben der Haupteingangstreppe abgestellt.

      Die Schule übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen von Wertsachen, Kleidung und anderen Gegenständen auf dem Schulgelände oder in den Gebäuden.

      Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer verboten.

      Der Eingangsbereich, die Treppen und die Fluchtwege dürfen nicht mit Gegenständen verstellt werden. Der Zugang zu den Feuerlöschern ist freizuhalten.

      Im Fall eines Alarms verlassen die Schülerinnen und Schüler umgehend das Gebäude und versammeln sich auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen.

      Außerhalb der Pausenzeiten gilt für alle Kinder eine Hausschuhpflicht.

      Das Parken auf dem gekennzeichneten Parkplatz ist nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreativitätsschul-zentrum gGmbH gestattet.

       

      Gesundheitsschutz und Abfallbeseitigung

      Die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Erzieherinnen und Erzieher sorgen für eine regelmäßige und gründliche Belüftung der Unterrichts- und Betreuungsräume.

      Am Ende des Unterrichts oder der Betreuung werden die Rollläden eingefahren, Fenster und Türen geschlossen.

      Für die Fachräume (Naturwissenschaften, Kunst, Bibliothek u.ä.) gelten besondere Raumordnungen, über die die Schülerinnen und Schüler regelmäßig belehrt werden.

      Abfall wird getrennt gesammelt. In den Unterrichts- und Teilungsräumen befinden sich die dafür notwendigen Behältnisse.

       

      Hausmeister

      Die Hausmeister in den Einrichtungen der Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH gehören zum Bereich Gebäudewirtschaft der Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH. Sie sind hauptsächlich für die Instandhaltung der Gebäude und Liegenschaften zuständig. Ihr Einsatz ist in einer gesonderten Richtlinie geregelt. Für die Beförderung oder Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern sind sie nicht zuständig.

       

      Bild-/Ton-Aufzeichnungen

      Für die Erstellung von Foto-/Videomaterial gilt in den Einrichtungen der Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH eine gesonderte Dienstanweisung. Die einschlägigen Rechtsvorschriften werden umgesetzt.

       

      Unfallversicherung

      Schülerinnen und Schüler sind im Land Berlin durch die Unfallkasse Berlin (UKB) pflichtversichert. Dies gilt während des Unterrichts und der Betreuung, in den Pausen, auf den Schulwegen, bei Unterrichtsgängen, Schulausflügen und Klassenfahrten. Beschäftigte der Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH sind bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) pflichtversichert.

      Unfallbedingte Verletzungen sind umgehend in das Verbandsbuch einzutragen und binnen drei Tagen der betreffenden Versicherungsgesellschaft zu melden.

      Versicherungsschutz besteht nicht, wenn Beschäftigte ohne dienstliche Notwendigkeit oder Schülerinnen und Schüler ohne Aufsicht und/oder Erlaubnis das Schulgelände verlassen.

      Ahndung von Verstößen

      Mobiltelefone oder Spielkonsolen (wie Gameboy, Nintendo) sind bei Betreten des Schulgeländes auszuschalten. In Ausnahmefällen können sie unter Anleitung der Fachkräfte in Unterricht oder Betreuung verwendet werden. Bei missbräuchlicher Nutzung kann die Schulleitung derartige Geräte einsammeln. Die Eltern können sich das Gerät persönlich abholen.

      Waffen jeder Art (Schuss-, Hieb- und Stichwaffen, Reizgas oder waffenähnliches Spielzeug) dürfen nicht auf das Schulgelände, in das Schulgebäude oder die Turnhalle gebracht werden. Der Missbrauch gefährlicher Gegenstände (wie Feuerquellen, Werkzeuge, Taschenmesser) ist verboten.

      Gewalthandlungen von Schülerinnen und Schülern meldet die Schulleitung auf dem vorgeschriebenen Dienstweg an die staatliche Schulaufsicht („Gewaltmeldung“).

      Bei schweren Verstößen von Schülerinnen und Schülern oder deren Erziehungsberechtigten, insbesondere mit straf-, versicherungs- oder vermögensrechtlichen Folgen, kann das Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH die Schul- und Hortverträge der Betreffenden kündigen.

    • Kontakt

      • KreativitätsGrundschule Berlin-Treptow
      • 030 225 027 733
      • Hartriegelstraße 77 12439 Berlin Germany
      • Friedemann Fehr fFehr@krea-schulzentrum.de
      • schule-treptow@krea-schulzentrum.de Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Schulbereich an das Schulbüro.
      • Bettina Rudolph bRudolph@krea-schulzentrum.de Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Hort direkt an die eFöB-Leitung.
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